
Hundeprüfung – FG Gehorsam, FG Schweiß, FG Bringen, FG Stöbern
2. August
Voraussetzungen / Allgemeines:
Geprüft wird nach der gültigen Thüringer Richtlinie zur Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde (ThürJHPR) vom 10.11.2023.
Der Hund muss gesund sein und ein ausreichender Tollwutschutz ist nachzuweisen (möglichst internationaler Impfpass).
Führer und Richter müssen Jagdscheininhaber sein. Der Jagdhund muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung besitzen. Die Ahnentafel und der Impfausweis sind vor der Prüfung bei der Prüfungsleitung zu hinterlegen. Der gültige Jagdschein ist vorzuzeigen.
Zur Anmeldung (Anhang zu Artikel I Nummer 10 ThürJHPR) ist eine Kopie der Ahnentafel an den Prüfungsleiter zu senden und das Nenngeld zu überweisen.
Nenngeld ist Reuegeld. Bei der FG _Stöbern ist ein Lautnachweis vor der Prüfung vorzulegen.
Der Prüfungsleiter entscheidet über die Teilnahme zur Prüfung nach dem Nennschluss.
Geprüft werden:
- FG Gehorsam
- FG Stöbern
- FG Schweiß (gespritzt RW)
Nennschluss: 15.07.2025, Nennungen nur per Mail
Prüfungsleiter: Christine Hartmann, erreichbar: hunde@kjs-gotha.de
Mobil: 01733861111
Nenngeld: Mitglieder KJS Gotha e.V. 100 Euro (FG Gehorsam+1 FG)
Nichtmitglieder 120 Euro
Das Nenngeld ist spätestens bis 15.07.2025 auf das Konto der KJS Gotha e.V. zu überweisen, Kontoverbindung auf der HP der KJS Gotha e.V. ersichtlich.
Christine Hartmann, Hundeobfrau KJS Gotha e.V.