Tierschutzgerechte Erlegung von Raubwild bei der Fallenjagd

Die Fallenjagd gewinnt in Thüringen zunehmend an Bedeutung. Insbesondere bei der Regulierung invasiver Arten, wie der wachsenden Waschbärpopulation in befriedeten Bereichen, werden unsere Jäger immer häufiger von Privatpersonen um Unterstützung gebeten.

Vor diesem Hintergrund hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) ein aktuelles Informationsschreiben an die Unteren Jagdbehörden herausgegeben. Darin wird noch einmal nachdrücklich klargestellt, dass die Erlegung von in Lebendfangfallen gefangenem Wild zwingend tierschutzgerecht erfolgen muss – in der Regel durch einen Fangschuss mit einer kleinkalibrigen Waffe aus der Nahdistanz. Das Ministerium weist darauf hin, dass tierschutzwidrige Methoden nicht nur Tierleid erzeugen, sondern als Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit auch den Verlust der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit nach sich ziehen können.

Für alle genauen Vorgaben und rechtlichen Details lesen Sie bitte das ausführliche Anschreiben der Behörde, welches wir Ihnen anbei zum Download zur Verfügung stellen.


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