Brauchbarkeitsprüfung der KJS Gotha e.V. 18.09.-20.09.2026
Voraussetzungen / Allgemeines:
Geprüft wird nach der gültigen Thüringer Richtlinie zur Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde (ThürJHPR) vom 10.11.2023.
Der Hund muss gesund sein und ein ausreichender Tollwutschutz ist nachzuweisen (möglichst internationaler Impfpass).
Führer und Richter müssen Jagdscheininhaber sein. Der Jagdhund muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung besitzen. Die Ahnentafel und der Impfausweis sind vor der Prüfung bei der Prüfungsleitung zu hinterlegen. Der gültige Jagdschein ist vorzuzeigen.
Zur Anmeldung (Anhang zu Artikel I Nummer 10 ThürJHPR) ist eine Kopie der Ahnentafel an den Prüfungsleiter zu senden und das Nenngeld zu überweisen.
Nenngeld ist Reuegeld. Bei der FG _Stöbern im Gatter ist ein Lautnachweis vor der Prüfung vorzulegen.
Der Prüfungsleiter entscheidet über die Teilnahme zur Prüfung nach dem Nennschluss.
Prüfungstermine: 06.06.2026 / 18.09.-20.09.2026
Geprüft werden:
- FG Gehorsam
- FG Stöbern
- FG Schweiß (gespritzt RW)
Nennschluss: 01.06.2026, Nennungen nur per Mail (die entsprechenden Formulare finden Sie auf unserer Webseite unter Brauchtum – Kreisjägerschaft Gotha)
Prüfungsleiter: Christine Hartmann, erreichbar: hunde@kjs-gotha.de
Mobil: 01733861111
Nenngeld: Mitglieder KJS Gotha e.V. 120 Euro (FG Gehorsam+1 FG)
Nichtmitglieder 150 Euro
Das Nenngeld ist spätestens bis 01.06.2026 auf das Konto der KJS Gotha e.V. zu überweisen, Kontoverbindung auf der HP der KJS Gotha e.V. ersichtlich.
Gotha, 28.04.2026
Christine Hartmann, Hundeobfrau KJS Gotha e.V.
