Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat eine neue Allgemeinverfügung zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen.
Demnach müssen Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Gotha jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter konkreter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes – sofern möglich GPS-Daten – beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen.
In bestimmten Jagdbezirken gelten darüber hinaus weitergehende Verpflichtungen. Genaue Informationen dazu finden Sie in der beigefügten Bekanntmachung des Landkreises Gotha.
Die vollständige Allgemeinverfügung sowie eine Übersichtskarte der betroffenen Jagdbezirke stehen als ebenfalls Anhang zur Verfügung. Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha.